Please note that this is a "public version" of this EMBA project paper, where the confidential information have been removed. Obwohl sich der schweizerische Bundesrat seit 1995 mit der Öffnung des Elektrizitätsmarktes in der Schweiz auseinandersetzt, ist der Markt erst seit 2009 teilweise geöffnet. Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) und Endverbraucher mit mehr als 100‗000 kWh Jahresverbrauch haben seither Zugang zum Markt. Die vollständige Marktöffnung ist auf den 1. Januar 2015 geplant. Ganz anders im europäischen Raum. Dort ist die uneingeschränkte Marktöffnung seit 2007 umgesetzt und mit Energiebinnenmarkt-Richtlinien verbindlich geregelt. Dadurch ist rund um die Schweiz ein einheitlicher Binnenmarkt für Elektrizität entstanden. Die EU hat für die Schweiz eine überragende Bedeutung. Im Bereich der Elektrizitätswirtschaft hat seit je ein reger Austauschhandel zwischen der Schweiz und europäischen Ländern stattgefunden. Aufgrund der immer intensiveren Zusammenarbeit, welche zum grössten Teil mit bilateralen Verträgen geregelt ist, drängt die EU auf eine Revision der Zusammenarbeit und die Übernahme des europäischen Rechtsbestandes (acquis communautaire). Sowohl die Schweiz als auch die EU sind bestrebt, den schweizerischen Elektrizitätsmarkt in den europäischen Binnenmarkt zu integrieren. Dieser Umstand würde für die schweizerischen EVU neue Anforderungen aufgrund der Übernahme von EU-Recht bedeuten. Insbesondere die Entflechtungsbestimmungen (Trennung des Netzbetriebs von Erzeugung und Versorgung) sind in der EU wesentlich schärfer als in der Schweiz. Die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW AG) ist als innerschweizerisches Unternehmen in der Produktion, dem Handel und Vertrieb, der Übertragung und der Verteilung elektrischer Energie bis zu den Endkunden tätig. Um auf eine mögliche Übernahme von EU-Recht in der Schweiz vorbereitet zu sein, will sich CKW und insbesondere der Geschäftsbereich Netze frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzen, mögliche Entwicklungen, Gestaltungsszenarien und Implikationen antizipieren und entsprechende Massnahmen initiieren. Ein erster Schritt dazu erfolgt mit der vorliegenden Arbeit. Es wird untersucht, ob Grund zur Annahme besteht, dass die Schweiz die schärferen EU-Bestimmungen zur Entflechtung übernimmt und welche Auswirkungen sich daraus ergeben. Weiter wird aufgezeigt, wie eine infolge der rechtlichen Entflechtung ausgegliederte Netzgesellschaft optimal zu gestalten ist. Als Letztes wird eine finanzielle Planung für das Startjahr und fünf folgende Jahre durchgeführt und bewertet.